Suche

Inhalt

Osterferien 2024 - 16.02.2024 - 11:07

Unser Hort ist geöffnet!

Von Montag, 25.03.2024 bis Donnerstag, 28.03.2024 sowie Dienstag, 02.04.2024 bis Freitag, 05.04.2024, ist unser Hort für angemeldete Kinder geöffnet.

Daher hier der benötigte Anmeldebogen: Abfrage Osterferien

Tagaktuelle Veränderungen im Stundenplan - 27.04.2023 - 11:49

mit WEB UNTIS

Hier lässt sich der tagaktuelle Stundenplan jeder Klasse im Internet bei WEB-UNTIS betrachten, d.h. Sie können sich über Vertretungsstunden oder sogar Unterrichtsausfälle von Zuhause oder über das Smartphone informieren. Es gibt auch eine App, die Sie sich kostenlos über googleplay oder im apples stores herunterladen können. Geben Sie einfach den Namen unserer Schule in die Maske ein: https://mese.webuntis.com/WebUntis/


Information bei Erkrankung des Kindes

Wenn das Kind bei Krankheitssymptomen abgeholt werden musste...

Das Kind soll mindestens einen Tag zur Beobachtung zu Hause bleiben, bei Fieber 48 Stunden.

Kommt das Kind wieder zur Schule, geben die Eltern dem Kind eine kurze Stellungnahme / Selbsterklärung  [Selbsterklärung_Eltern] mit, die der Klassenleitung zu übergeben ist.

Bei anhaltenden Krankheitssymptomen bitte mindestens telefonisch / per Videochat Rücksprache mit einem Arzt halten, der eine Arztvorstellung entscheidet.

Bitte orientieren Sie sich an nachfolgender Infografik, um die Krankheitssymptome Ihres Kindes richtig einzuordnen und um zu entscheiden, ob Ihr Kind die Schule besuchen kann. [Infografik_Krankheitssymptome]



"Berlin Pass" bitte rechtzeitig vorlegen BEIM KLASSENLEHRER / BEI DER KLASSENLEHRERIN

- nicht mehr im Sekretariat!

Die Kosten für Schulausflüge (sogenannte Klassenausflüge, Exkursionen, Wandertage) werden für Leistungsberechtigte im Rahmen des "BuT" von der Schule bzw. dem Schulamt übernommen.

Leistungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, für die Leistungen nach
SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
SGB XII (Sozialhilfe)
BKKG (Kinderzuschlag)
WoGG (Wohngeldempfänger) oder
AsylbLG gewährt werden.
Für die Feststellung der Leistungsberechtigung ist die Stelle zuständig, in der die Stammdaten der Leistungsempfänger vorliegen: beim Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt, LAGeSo. Sie stellt als Berechtigungsnachweis den "Berlinpass-BuT" aus.

Die Klassenlehrerinnen / Der Klassenlehrer, bzw. die mit dem Schulausflug beauftragte Lehrkraft, füllt den in den Schulen und bei den Leistungsträgern bereitsgestellten Vordruck Schul II 171-15 Antrag auf Mittelzuweisung für einen eintägigen Schulausflug aus.

Die Kosten für Tagesausflüge werden von der Schule bzw. dem Schulamt ab dem Zeitpunkt der Vorlage des "Berlinpasses-BuT" übernommen.

Schulausflüge sind eintägige Veranstaltungen außerhalb der Schule, die z.B. die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und fördern bzw. den aktuell im Unterricht behandelten Lehrstoff außerhalb des Lernortes Schule fortsetzen. Hierunter können auch stundenweise Veranstaltungen außerhalb der Schule fallen. Für die Schülerinnen und Schüler besteht in der Regel eine Teilnahmepflicht. Im Einzelfall sind Schulausflüge auch als freiwillige schulische Veranstaltungen unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer anderen von der Schule mit der Aufsicht beauftragten Person als Schulausflüge möglich, z.B. der Besuch eines Konzertes mit einer freiwilligen Musik-AG der Schule. Ebenso sind Schulausflüge im Rahmen der ergänzenden Betreuung an Grundschulen erstattungsfähig, auch wenn diese in den Ferien stattfinden.
Zum Seitenanfang springen